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Allgemeine    Geschäftsbedingungen
Stand: 18. August 2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
EcoTOP - Energieberatung Thomas Hammer GbR im weiteren als EcoTOP - Energieberatung genannt.
Stand: 18.08.2008

Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von EcoTOP - Energieberatung.

Sollten Beratungsverträge der EcoTOP - Energieberatung schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet.


Mitwirkung des Kunden

Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an EcoTOP - Energieberatung zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Weiterhin haftet der Kunde für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

EcoTOP - Energieberatung werden unverzügliche eventuelle Änderungen bekannt gegeben.

Von EcoTOP - Energieberatung erstelle Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.


Datensicherung

Die von EcoTOP - Energieberatung verwerteten Daten werden durch EDV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese rekonstruierbar aufbewahrt werden (schriftliche Berichte, etc.)

Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen

Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, räumt EcoTOP - Energieberatung dem Kunden das Recht ein, jeden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.

Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind Abrechenbar und zu zahlen.

Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn EcoTOP - Energieberatung den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.


Rechnungsstellung, Zahlungen

Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größerem Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.

Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist EcoTOP - Energieberatung berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.


Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug

EcoTOP - Energieberatung kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt EcoTOP - Energieberatung sind und  die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von EcoTOP - Energieberatung vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Streik und ähnliche von welchen EcoTOP - Energieberatung unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von EcoTOP - Energieberatung selbst verursacht worden sind.

Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist EcoTOP - Energieberatung dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach Absatz 6.1 für EcoTOP - Energieberatung kontinuierlich unmöglich, so ist EcoTOP - Energieberatung von der Leistungserbringung befreit.

Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 (Stand 01.08.2002) von EcoTOP - Energieberatung,zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.

Rechtliche Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend von Rechtsberatern/Architekten zu prüfen. Steuerrechtliche Beratungen sind vom Angebot des EcoTOP - Energieberatung ausgeschlossen.


Haftungen

Die Haftung von EcoTOP - Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen. Ferner wird von EcoTOP - Energieberatung keine Haftung für etwaige Schäden aus Pflichtverletzungen gemäß Punkt 3 übernommen.

Die Haftung von EcoTOP - Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.

Haftung für Schäden des Kunden werden von EcoTOP - Energieberatung nur übernommen, wenn diese von EcoTOP - Energieberatung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.

Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von EcoTOP - Energieberatung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.

Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen EcoTOP - Energieberatung verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


AGB des Kunden, Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden haben gegenüber EcoTOP - Energieberatung keine Wirkung, auch dann nicht, wenn EcoTOP - Energieberatung diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.


Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Verfahren gegen EcoTOP - Energieberatung Ludwigshafen am Rhein. Für Klagen gegen Kunden von EcoTOP - Energieberatung ist der Gerichtsstand ebenfalls Ludwigshafen am Rhein, dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Ludwigshafen am Rhein.


Salvatorische Klausel

Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.