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Wohneinheiten [WE]

Beratungskosten [€]

Zuschuss [€]

Eigenanteil [€]

EFH / ZFH

750,-

300,-

450,-

3 - 6 WE

950,-

360,-

490,-

7 - 12 WE

1.150,-

360,-

690,-

13 - 15 WE

1.450,-

360,-

890,-

16 - 20 WE

1.600,-

360,-

1.250,-

über 20 WE

nach Vereinbarung

360,-

nach Vereinbarung

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um unverbindliche Netto-Richtpreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%. Nicht Wohngebäude nur nach Vereinbarung.

Beispiel

Für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus (1 oder 2 WE) heißt das seit 01.05.2008:
Beratungskosten: 750,00 €,
abzüglich Zuschuss (Förderung): 300,00 €,

 

Ihre Kosten:    450,00 €


+19 %Mwst.:   142,50 €

 

Brutto              592,50 €


Die Zuschüsse werden von uns direkt beim Bundesamt für Wirtschaft für Sie beantragt. Sie zahlen nur die Differenz zwischen Beratungshonorar und Bundeszuschuss.

 

Für die Förderung sind einige Vorausetzungen gegeben.