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Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um unverbindliche Netto-Richtpreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%. Nicht Wohngebäude nur nach Vereinbarung. BeispielFür Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus (1 oder 2 WE) heißt das seit 01.05.2008:
Ihre Kosten: 450,00 € +19 %Mwst.: 142,50 €
Brutto 592,50 € Die Zuschüsse werden von uns direkt beim Bundesamt für Wirtschaft für Sie beantragt. Sie zahlen nur die Differenz zwischen Beratungshonorar und Bundeszuschuss.
Für die Förderung sind einige Vorausetzungen gegeben.
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