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Im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird der Neubau bzw. Ersterwerb von Wohnimmobilien unterstützt, die den neu geschaffenen „KfW-Effizienzhaus-Standard“ (früher KfW-Energiesparhaus-Standard) bzw. den noch strengeren Passivhaus-Standard erreichen.

Die Förderung erfolgt über günstige Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit. Zu den Sonderkonditionen der KfW können 100 Prozent der Baukosten (ohne Grundstückspreis) bis zu einer Bemessungsgrenze von 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Die Zinssätze betragen derzeit für das KfW-Effizienzhaus 55 ab 2,27 Prozent p. a. effektiv, für das Effizienzhaus 70 ab 3,85 Prozent p. a. effektiv. Beantragt werden die Kredite wie ein normaler Hypothekenkredit über die Hausbank. Weitere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de.

BAFA-Förderungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet nicht nur die Abwrackprämie für Altautos, es fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums auch die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (z. B. Holzpellets) zur Wärmegewinnung sowie effizienter Wärmepumpen. Darüber hinaus gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit diesem Bonus belohnt. Ein Beispiel: Die Basisförderung der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche beträgt 45 Euro je angefangenen Quadratmeter, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage. Wer zur Erzeugung von Wärmeenergie Sonnenenergie und Biomasse kombiniert, erhält zusätzlich einen Kombibonus in Höhe von 750 Euro.

Weitere Informationen zur Förderung durch die BAFA und Antragsformulare zum Download gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort „Erneuerbare Energien“.

Weitere Fördermöglichkeiten

Zusätzlich zu den öffentlichen Geldern aus Bundesmitteln gibt es auch eine Reihe von Fördermöglichkeiten auf Landes- und Regionalebene. Informationen dazu gibt zum Beispiel die Fördermitteldatenbank unter www.foerderdata.de.

"Energieeffizientes Sanieren"

Im Programm „Energieeffizientes Sanieren“ werden die energetische Sanierung von bis 1994 errichteten Immobilien auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 100/70 sowie Einzelmaßnahmen und Maßnahmen-Kombinationen zur energetischen Sanierung gefördert. Die Förderung erfolgt über günstige Kredite der KfW Förderbank mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und Tilgungszuschüssen oder über direkte Investitionszuschüsse.

Für die Sanierung eines Hauses auf „KfW-Effizienzhaus 70-Standard“ werden zum Beispiel zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen oder ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 13.125 Euro je Wohneinheit gewährt.

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können alternativ im Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch direkte Zuschüsse in einer Höhe von maximal 2.500 Euro beantragen. Für die Zuschussvariante müssen Anträge direkt bei der KfW gestellt werden. Zusätzlich stehen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ weitere Mittel für spezielle Förderthemen, etwa die Optimierung von Heizungsanlagen, zur Verfügung. Eine Kombination der Sonderförderung mit Zuschüssen und Krediten aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist möglich.

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