|
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007)
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten. Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird. Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5%, mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages gewährt. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B
Wie sind die Konditionen?
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
EnEV-Berechnung, KfW-Effizienzhaus 55 / 70 / 100
Leistungen KfW-Nachweis Bestandssanierung
Bei Antragstellung Kategorie A Nettopreis Bruttopreis Neubau-Niveau nach EnEV oder besser * 1-2 Familienhaus 840,34 € 1000 € ab 3-Familienhaus auf Anfrage
Bei Antragstellung Kategorie B: Einzelmaßnahmen 1-2 Familienhaus 672,27 € 800 € ab 3-Familienhaus auf Anfrage
*Bei Antragstellung nach Kategorie A (energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) ist eine Bestätigung durch den Sachverständigen (Energieberater) einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist. Hierfür muss der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV erstellt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen ist die planmäßige Durchführung sowie das Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% durch den Sachverständigen zu bestätigen!
|