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Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007)

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007)

KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird.
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5%, mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages gewährt.
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter    Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B

Wie sind die Konditionen?

Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.)
maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.

EnEV-Berechnung, KfW-Effizienzhaus 55 / 70 / 100

Leistungen KfW-Nachweis Bestandssanierung



Bei Antragstellung Kategorie A                      Nettopreis          Bruttopreis
Neubau-Niveau nach EnEV oder besser *
1-2 Familienhaus                                              840,34 €                 1000 €
ab 3-Familienhaus auf Anfrage



Bei Antragstellung Kategorie B:
Einzelmaßnahmen
1-2 Familienhaus                                               672,27 €                 800 €
ab 3-Familienhaus auf Anfrage



*Bei Antragstellung nach Kategorie A (energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) ist eine Bestätigung durch den Sachverständigen (Energieberater) einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist.
Hierfür muss der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV erstellt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen ist die planmäßige Durchführung sowie das Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% durch den Sachverständigen zu bestätigen!