Die Erhebung der Daten wird durch EcoTOP geleistet, dazu ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, das Gebäude wird von uns in Augenschein genommen (ca.1h). Der Energieausweis wird zugesandt.
Netto 100,00 €
19% Mwst. 19,00 €
Brutto = 119,00 €.
Verbrauchsausweis MFH - L für Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten:
Sie bekommen eine Checkliste die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen. Durch uns wird Vor-Ort das Gebäude in Augenschein genommen (Foto, ca. 1h). Der Bedarf-Energieausweis wird Ihnen mit Modernisierungsempfehlungen zugesandt.
Netto 277,31 €
+19% Mwst. 52,69 €
Brutto = 330,00 €
Häuser grösser als 5 Wohneinheiten auf anfrage.
Auswahlhilfe
oder wenn das übersichtlicher ist:
*EnEV Vereinfachtes Verfahren Die EnEV definiert das Heizperiodenbilanzverfahren der DIN V 4108-6 als vereinfachtes Nachweisverfahren im Sinne der Verordnung. Die Anwendung dieses Verfahrens ist mit den folgenden Einschränkungen verbunden:
1. ausschließlich Wohngebäude mit Fensterflächenanteilen ≤ 30 Prozent, 2. Wärmebrücken nach den Planungsbeispielen gemäß DIN 4108, Beiblatt 1 3. das Netto-Innenvolumen V wird konstant mit 0,8 Ve ermittelt, 4. keine Berücksichtigung von Glasvorbauten oder TWD 5. keine Berücksichtigung der Speicherfähigkeit massiver Konstruktionen 6. keine Berücksichtigung der Solarabsorption auf Außenoberflächen 7. keine Berücksichtigung der von den Haupthimmelsrichtungen abweichenden Orientierungen 8. keine Berücksichtigung individueller Fensterrahmenanteile und Verschattungen.
**Wohnblöcke auf Anfrage. Separate Treppenhäuser können Zusatzkosten verursachen.
Förderung durch BAFA
Fördermittel findet man beim BAFA – das Bundesamt unterstützt die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (kurz Vor-Ort-Beratung). Die zum 1. Oktober 2009 geänderte Richtlinie gilt dabei bis zum 31.12.2014. Um Fördermittel zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beim Beratungsgebäude der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt worden sein. Wichtig ist außerdem, dass die Gebäudehülle zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu mehr als 50% durch Baumaßnahmen verändert wurde. Eine wichtige Rolle spielt auch der Nutzungszweck des Gebäudes – dieses muss als ein Wohngebäude geplant und errichtet worden sein. Ist dies nicht der Fall, so kann trotzdem gefördert werden, wenn aktuell mehr als 50% der gesamten Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Beratungsförderung des BAFA erfolgt in Form eines Zuschusses. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 300 EUR, für Häuser mit mindestens 3 Wohneinheiten werden 360 EUR gewährt. Gibt der Energieberater zusätzlich Tipps zum Stromsparen, profitiert man von einem Bonus in Höhe von 50 EUR. Wird eine Beratung um bestimmte zusätzliche Inhalte (Thermografie oder Blower-Door-Test) erweitert, kann die Förderung entsprechend erhöht werden, allerdings darf der gesamte Zuschuss nicht mehr als 50% der Brutto-Beratungskosten betragen. Um die Antragstellung muss man sich nicht persönlich kümmern, denn diese gehört zu den Aufgaben des Beraters und erfolgt auf elektronischem Weg. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag immer vor dem Beratungsgespräch eingereicht wird. Die Vor-Ort-Beratung können neben natürlichen Personen auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, juristische Personen und gemeinnützige Einrichtungen beantragen. Zur Durchführung der Energieberatung sind qualifizierte Ingenieure oder Architekten berechtigt, die erforderliche Fachkenntnisse haben und zudem unabhängig sind. Diese Energieberater werden auch von der KfW anerkannt - hier wird eine Energiesparberatung in erster Linie mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Um schnell eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten für Energiesparberatung zu erhalten, benutzen Sie die Fördermittelrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: