Die Erhebung der Daten wird durch EcoTOP geleistet, dazu ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, das Gebäude wird von uns in Augenschein genommen (ca.1h). Der Energieausweis wird zugesandt.
Netto 100,00 €
19% Mwst. 19,00 €
Brutto = 119,00 €.
Verbrauchsausweis MFH - L für Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten:
Sie bekommen eine Checkliste die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen. Durch uns wird Vor-Ort das Gebäude in Augenschein genommen (Foto, ca. 1h). Der Bedarf-Energieausweis wird Ihnen mit Modernisierungsempfehlungen zugesandt.
Netto 277,31 €
+19% Mwst. 52,69 €
Brutto = 330,00 €
Häuser grösser als 5 Wohneinheiten auf anfrage.
Auswahlhilfe
oder wenn das übersichtlicher ist:
*EnEV Vereinfachtes Verfahren Die EnEV definiert das Heizperiodenbilanzverfahren der DIN V 4108-6 als vereinfachtes Nachweisverfahren im Sinne der Verordnung. Die Anwendung dieses Verfahrens ist mit den folgenden Einschränkungen verbunden:
1. ausschließlich Wohngebäude mit Fensterflächenanteilen ≤ 30 Prozent, 2. Wärmebrücken nach den Planungsbeispielen gemäß DIN 4108, Beiblatt 1 3. das Netto-Innenvolumen V wird konstant mit 0,8 Ve ermittelt, 4. keine Berücksichtigung von Glasvorbauten oder TWD 5. keine Berücksichtigung der Speicherfähigkeit massiver Konstruktionen 6. keine Berücksichtigung der Solarabsorption auf Außenoberflächen 7. keine Berücksichtigung der von den Haupthimmelsrichtungen abweichenden Orientierungen 8. keine Berücksichtigung individueller Fensterrahmenanteile und Verschattungen.
**Wohnblöcke auf Anfrage. Separate Treppenhäuser können Zusatzkosten verursachen.
Seit 1. Juli 2009 ist der Energieausweis nun auch für Nichtwohngebäude Pflicht
Um Gebäude und deren Verbrauchsdaten miteinander vergleichen zu können und um mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung aufzuzeigen, schreibt die Energie-Einsparverordnung (EnEV) die Ausstellung eines Energieausweises vor.
Nach den Wohngebäuden ist der Energieausweis nun auch für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.09 Pflicht
Der Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden
Was ist der Unterschied zwischen "Energiepass" und "Energieausweis"?
Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen.