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So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.

Was ist das Ziel des Gebäudeenergieausweises?

In erster Linie ist das Ziel des Energieausweises eine Markttransparenz für den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf für jeden sichtbar. Die Energiereffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein. In anderen Bereichen sind die Verbraucher schon länger an solch ein Unterscheidungsmerkmal gewöhnt, beispielsweise ist solch ein Energieverbrauchshinweis bei Waschmaschinen oder Wärmetrockner ein wichtiges Verkaufsargument.

Warum muss es einen bundeseinheitlichen Gebäudeenergieausweis geben?

Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Es gibt derzeit bereits einige verschiedene regionale Energiepaässe, die jedoch unterschiedliche Ergebnisse und Kennwerte ausweisen. Somit ist es für den Verbraucher nur sehr schwer zu erkennen, wie er Gebäude hinsichtlich Energieeffizienz vergleichen kann. Für ein Gebäude, welches beispielsweise mit zwei unterschiedlichen Varianten der verschiedenen Energieausweise berechnet wurde, lägen unterschiedliche Ergebnisse vor. Dies ist für den Verbraucher nur schwer zu durchschauen und erfordert eine einheitliche Regelung.

Wer darf zukünftig den Energieausweis ausstellen? Wird es eine bundeseinheitliche Zertifizierung geben?

Dies wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geregelt. Mit klaren Qualifikationsanforderungen an die Aussteller bietet der bundeseinheitliche Energieausweis nun die Chance, einen gesicherten und einheitlichen Qualitätsstandard einzuführen. Wer letztlich alles in Deutschland Energieausweise ausstellen darf, wird in der Energiesparverordnung vom 1.10.2007 geregelt.

Der Energieausweis Schritt für Schritt

Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre.

Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.

Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle Modernisierungs-empfehlungen enthalten. Die DENA empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft.

Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.