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Bei der Bewertung von Nichtwohngebäuden geht neben Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein. Für den Bedarfsausweis wird hierfür die DIN V 18599 als Berechnungsmethode verwendet. Mit ihr lassen sich auch komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und Anlagentechnik abbilden. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert von der öffentlichen Hand in Sachen Energieausweis mit gutem Beispiel voran zu gehen. Darum muss zukünftig (ab dem 1.7.2009) in allen Gebäuden über 1.000 m² Nutzfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und darum häufig von der Bevölkerung aufgesucht werden, ein Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.
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