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Beschreibung

Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und durch einen Ingenieur oder Architekten durchgeführt wird. Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines schriflichen Beratungsberichtes.

Der max. Zuschuss beträgt für:
- Ein-/Zweifamilienhaus: 300,- EUR
- Gebäude mit mind. 3 Wohneinheiten: 360,- EUR
Der Zuschuss erhöht sich um 50,- EUR, wenn Maßnahmen zur Stromeinsparung empfohlen werden. Max. werden 50 % der Beratungskosten gewährt. Eine thermographische Untersuchung im Rahmen der Vor-Ort-Beratung wird mit max. 100,- EUR bezuschusst, die nicht zu den Beratungskosten zählen.

Separate Thermographiegutachten werden pauschal mit 150,- EUR, max. 50 % der Beratungskosten, gefördert.

Regionale Gültigkeit

Bundesweit

Kumulation

Eine Kumulation ist möglich. Die Energiespar-Beratung vor Ort gilt als Nachweis im Sinne von Maßnahmenpaket 4 des KfW-Gebäudesanierungsprogramms.

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ref. 411
Frankfurter Straße 29-35
D - 65760 Eschborn
fon: 06196 908-400, -403, -238, -262, - 650
fax: 06196 908-800
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.bafa.de

Originaltitel

Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) v. 11.04.2008.

Zusatzinformationen

Richtlinie (PDF-Datei, 77 KB)