Drucken E-Mail

Die Förderung erfolgt für energetische Sanierungen in den Varianten:
- Auf Neubauniveau nach Energieeinsparverordnung (ENEV) oder besser
- Unterschreitung des ENEV-Neubau-Niveaus um mindestens 30 %
- Sonstige Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung
- Unterschreitung des ENEV-Neubau-Niveaus um mindestens 50 % (Sonderförderung "Modellvorhaben"- die Einhaltung der Maßgaben des Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur (DENA) ist Voraussetzung) Info's unter 08000 736 734 oder www.dena.de

Je nach Sanierungsvariante können zinsgünstige Kredite, teilweise verbunden mit einem Tilgungszuschuss oder alternativ ein erhöhter Zuschuss gewährt werden.

Folgende Varianten sind möglich:

1. Variante Kredit (Einzelheiten sh. KfW-Merkblatt):
- Zinsgünstiger Kredit
- Zinsgünstiger Kredit, zusätzlich mit 5 % Tilgungszuschuss bei Unterschreitung des ENEV-Neubau-Niveaus (Jahres-Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust)
- wie vorstehend, jedoch 12,5 % Tilgungszuschuss, wenn das ENEV-Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten wird 

2. Variante Zuschuss (Einzelheiten sh. KfW- Merkblatt):
- 10 % Zuschuss bei Unterschreitung des ENEV-Neubau-Niveaus (Jahresprimärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust), maximal 5.000,- Euro pro Wohneinheit
- wie vorstehend, jedoch 17,5 % Zuschuss, wenn das ENEV-Neubau Niveau um mindestens 30 % unterschritten wird, maximal 8.750,- Euro pro Wohneinheit
- 5 % Zuschuss, maximal 5.000,- Euro pro Wohneinheit ohne Nachweis ENEV-Neubauniveau für Maßnahmenpakete

Bei allen Maßnahmen des Maßnahmenpaketes 4 (sh. Merkblatt) sowie den Maßnahmen mit den Zuschüssen ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen, der auch die nötigen Nachweise erstellt, erforderlich.

Im KfW-Programm "Ökologisch Bauen" werden der Bau oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowie von Passivhäusern sowie einige weitere Maßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungen gefördert.
Beim KfW-Energiesparhaus 40 und beim KfW-Energiesparhaus 60 sind festgelegte Grenzwerte zum Jahres-Primärenergiebedarf und zum Transmissionswärmeverlust einzuhalten.
Beim Passivhaus werden Grenzwerte für den Jahres- Primärenergiebedarf und den Jahres-Heizwärmebedarf vorgegeben.

Einen schnellen Überblick über die verschiedenen Programme bekommt man über den Förderberater Sanierung der KfW.
Für die Beratung und Planung zu vorstehenden Vorhaben ist die Inanspruchnahme eines Partners aus dieser Datenbank, welcher die Dienstleistung KfW-Nachweis erbringt, zu empfehlen.

KONTAKT