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Förderung durch BAFA
Fördermittel findet man beim BAFA – das Bundesamt unterstützt die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (kurz Vor-Ort-Beratung). Die zum 1. Oktober 2009 geänderte Richtlinie gilt dabei bis zum 31.12.2014. Um Fördermittel zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Beratungsförderung des BAFA erfolgt in Form eines Zuschusses. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 300 EUR, für Häuser mit mindestens 3 Wohneinheiten werden 360 EUR gewährt. Gibt der Energieberater zusätzlich Tipps zum Stromsparen, profitiert man von einem Bonus in Höhe von 50 EUR. Wird eine Beratung um bestimmte zusätzliche Inhalte (Thermografie oder Blower-Door-Test) erweitert, kann die Förderung entsprechend erhöht werden, allerdings darf der gesamte Zuschuss nicht mehr als 50% der Brutto-Beratungskosten betragen. Um die Antragstellung muss man sich nicht persönlich kümmern, denn diese gehört zu den Aufgaben des Beraters und erfolgt auf elektronischem Weg. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag immer vor dem Beratungsgespräch eingereicht wird. Die Vor-Ort-Beratung können neben natürlichen Personen auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, juristische Personen und gemeinnützige Einrichtungen beantragen. Zur Durchführung der Energieberatung sind qualifizierte Ingenieure oder Architekten berechtigt, die erforderliche Fachkenntnisse haben und zudem unabhängig sind. Diese Energieberater werden auch von der KfW anerkannt - hier wird eine Energiesparberatung in erster Linie mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Um schnell eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten für Energiesparberatung zu erhalten, benutzen Sie die Fördermittelrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen
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