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Durch Kraft-Wärme-Kopplung wird der Gesamtnutzungsgrad der Energieerzeugung deutlich erhöht, gegenüber der herkömmlichen lokalen Heizung, kombiniert mit Strom aus einem zentralen Großkraftwerk, Die Kraft-Wärmekopplung erzeugt die Energie indem die Anlagen elektrischen Strom und Wärme vor Ort erzeugen. Der Wirkungsgrad der Stromerzeugung liegt dabei, abhängig von Aggregat und Größe, zwischen 20 und 45 %. Durch die ortsnahe Nutzung der Abwärme wird die eingesetzte Primärenergie zu mehr als 90 % genutzt. KWK-Anlagen sparen so bis zu 40 % Primärenergie und bis zu 60 % CO2-Emissionen.
KWK-Anlagen werden vom Staat gefördert Die Regierungserklärung der Koalition in Deutschland hat am 26. April 2007 mit einer "Klimaagenda 2020" ihre Ziele formuliert, um so das vordringliche Ziel einer Verringerung des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Gefordert wird u.a. eine massive Steigerung der Energieeffizienz. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll zudem auf 27 % verfünffacht und die effiziente KWK-Nutzung auf einen Anteil an der Energie-/Wärmeerzeugung von 25 % verdoppelt werden.Kraft-Wärme-Kopplung wird in Deutschland seit einigen Jahren durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Möchten Sie mehr darüber wissen?
Investitionszuschuss Ab September 2008 ist ein Fördertopf für Mini-Blockheizkraftwerke anzapfbar. Die Fördersumme ist bei Kleinst-BHKW bis zu 4 Kilowatt Leistung am höchsten (Richtwert: 1550 € pro KW). Zur Basisförderung kommt noch ein Bonus für Anlagen mit besonders geringem Schadstoffausstoß.
Weitere Informationen
Förderung durch Stromverkauf Jedes Blockheizkraftwerk wird vom Staat über die Vergütung des erzeugten Stroms gefördert. Grundlagen
- Bei Betrieb mit fossilen Energieträgern wie Heizöl oder Erdgas: Kraft Wärme Kopplungsgesetz
- Bei Betrieb mit Biomasse wie Pflanzenöl, Bioethanol, Biogas, Pellets(Erneuerbare Energien Gesetz., EEG).
Beim BHKW enfällt die Mineralölsteuer
Bei Betrieb mit fossilen Energieträgern entfällt die Mineralölsteuer auf den benötigten Brennstoff. Der Antrag auf Rückerstattung erfolgt beim regionalen Hauptzollamt.
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