SolarEnergie
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Schneelast mit Schneebedeckungskarte ermittel.

Schneebedeckungskarten

Zur Planung einer Solaranlage ist es sinnvoll zu wissen mit welcher Schneebedeckung am Standort zu rechnen ist. Aus den Schneekarten kann abgelesen werden, an wieviel Tagen Schnee an einem Standort gelegen hat. Einerseits kann daraus bestimmt werden wieviel Ertrag am Standort durch die Scheebedeckung der Anlage verloren wird. Anderseits kann die Schneelastzonenkarte nach der DIN 1055 Teil 5 mit aktuellen Daten (2005-2008) verfiziert werden und so die Dimensionierung der Montagegestelle und Modulbefestigungen geprüft und ggf. angepasst werden.

Schneebedeckungskarte Europa

Die Hochschule München hat diese satellitengestützte Auswertung vorgenommen und präsentiert zusammen mit der DGS die Ergebnisse in Form von Schneebedeckungskarten für Deutschland und Europa der Jahre 2005 bis 2008. Es sind Karten mit Jahresmittelwerten und Monatsmittelwerte von November bis April bestellbar. Sie können diese bei uns für 100 € pro A1- Karte zgl. (Versandkosten) bestellen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter:

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Vergütung Fotovoltaik

Wie bei allen Krediten ist der Photovoltaik-Kredit abhängig von der Bonität, also der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Anders als bei anderen Krediten muss hier der Verwendungszweck angegeben werden. Die Kredithöhe richtet sich nach der Größe der Anlage. Da das EEG festgelegt hat, dass Stromanbieter verpflichtet sind, zuviel eingespeisten Storm zu kaufen, kann somit die Tilgung des Kredits erleichtert werden.

Die KfW-Förderbank hat zur Förderung und Finanzierung vom Kauf einer Solaranlage ein spezielles Förderprogramm entwickelt. Das Programm „Solarstrom Erzeugen" wird ausschließlich für die Investitionskosten vergeben. Besonders vorteilhaft sind hier vor allem die lange Laufzeit des Kredits, die niedrigen Zinsen und die lange Zinsgarantie (zwischen 5 und 10 Jahren). In diesem Kredit sind sowohl die Kosten für den Erwerb, die Errichtung und sogar die Erweiterung einer Solaranlage eingeschlossen. Der Förderbetrag ist auf 50.000€ begrenzt, kann jedoch bei Bedarf erweitert werden.

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