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Weitere Möglichkeiten bestehen durch die direkten Förderungen, die durch das EEG möglich sind. Hierzu gehört zum einen die Einspeisevergütung, doch auch Steuererleichterungen gehören dazu. Wer Strom mit einer Photovoltaik Anlage herstellt, muss dies bei seinem zuständigen Finanzamt anmelden. Dadurch kann er zukünftige Umsatzsteueraufwendungen verrechnen und zum Beispiel aufgewendete MwSt. geltend machen.

Zum Schluss kann man die Solaranlage bei einigen Banken selbst als Sicherheit für den Kredit anbieten. Eine entsprechende Möglichkeit bietet die Umweltbank. Diese Bank hat sich auf die Finanzierung von Umweltprojekten spezialisiert. Es gibt bei dieser Bank eine besondere Solarfinanzierung, die neben einer Sicherheitsübereignung der Solaranlage auch die Abtretung der Einspeisevergütung im Kredit festlegt. Das besondere Angebot hier ist, dass die Kreditbedingungen regional angepasst werden und sich zum Beispiel nach den Einstrahlungsbedingungen richten. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass die monatlichen Raten durch die Einspeisevergütung beglichen bzw. gemildert werden. Da die Einstrahlung nicht in allen Teilen Deutschlands gleich stark ist, profitieren von diesem Finanzierungsangebot vor allem Menschen, die eine hohe Sonneneinstrahlung haben, also viel Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen können.